AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der dynamIT Olaf Lembke
Stand: Dezember 2024
Präambel
Die dyamIT, Zum Hühnerbühl 7, 97980 Bad Mergentheim (im Folgenden „dynamIT“), ist ein generalistischer IT-Dienstleister in Deutschland im Bereich Datacenter-Infrastruktur und Anwendungsentwicklung. dynamIT kombiniert hochwertige IT-Produkte verschiedener Hersteller mit eigenem Know-how und Flexibilität.
dynamIT bietet ihren Kunden folgende Leistungen an:
- Verkauf von Hard- und Software verschiedener Hersteller.
- Installations- und Inbetriebnahmeservices.
- Allgemeine Serviceleistungen für Beratung und Unterstützung.
- Schulungen für Kundenmitarbeiter.
- Vermietung eigener Geräte, Speicherplatz oder Softwarelizenzen.
- Entwicklung und Pflege eigener Softwareprogramme.
- Projektmanagement.
Kapitel A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bildet den allgemeinen Rechtsrahmen für alle Lieferungen und Leistungen. Die nachfolgenden Kapitel enthalten spezifische Regelungen für die jeweiligen Leistungsarten (Hard- und Softwarekauf, Dienstleistungen, Installation und Inbetriebnahme, Schulungen und Vermietung). Kapitel A gilt auch für diese besonderen Bedingungen.
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der dynamIT enthalten die ausschließlich geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die Bedingungen unter Abschnitt A gelten für alle Leistungen von dynamIT. Die besonderen Bedingungen unter den Abschnitten B bis G gelten jeweils zusätzlich für die einzelnen Leistungen. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d. h. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, abgeschlossen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(2) Die AGB der dynamIT gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt dynamIT nicht an, es sei denn, dynamIT hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Eine Auftragserteilung oder Bestellung (im Folgenden „Auftragserteilung“) des Kunden stellt stets ein bindendes Angebot dar, welches dynamIT innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann. Mit der Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese und die jeweils anwendbaren AGB als durch den Kunden angenommen. Der Vertrag kommt auf Grundlage des Angebots von dynamIT erst mit dem Eingang und nach Maßgabe des Inhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) von dynamIT beim Kunden zustande.
(2) Die Leistungsmerkmale des Leistungsgegenstandes werden in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Zuvor abgegebene Angebote durch dynamIT – insbesondere im Hinblick auf technische Beschreibung, Menge, Preis und Lieferzeit – sind freibleibend.
§ 3 Lieferungen, Leistungstermin
(1) Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungshandlungen oder Zahlungen erbringt. Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen.
(2) dynamIT ist zu für den Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(3) Liefertermine/Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung von dynamIT oder die Warenauslieferung verzögern oder in sonstiger Weise behindern (z. B. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Terror, Terrorwarnungen, Blockade, Streik, Aussperrung, ganze oder teilweise Produktionseinstellung/Liefereinschränkung des Herstellers usw.) befreien dynamIT für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Wird dynamIT die Lieferung aufgrund derartiger Ereignisse für die Dauer unmöglich, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit noch unerfüllt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Sonstige Überschreitungen von Lieferterminen/Lieferfristen berechtigen den Kunden zum Vertragsrücktritt, wenn er dynamIT erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. dynamIT kann vom Vertrag auch zurücktreten, wenn der Hersteller nach Vertragsabschluss die Produktion des vertragsgegenständlichen Produkts einstellt.
§ 4 Lieferungen mit Auslandsbezug
(1) Erbringt dynamIT Leistungen grenzüberschreitend, erfolgen diese vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung insbesondere nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt. Die rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Ausfuhr oder Verbringung sind vom Kunden sicherzustellen und auf Verlangen von dynamIT nachzuweisen; insbesondere kann eine Ausfuhr oder Verbringung nach US-, EU- oder nationalen Ausfuhrvorschriften genehmigungspflichtig sein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Exportvorschriften auch dann gelten, wenn die Informationen über Kommunikationsnetze (z. B. per E-Mail oder File-Transfer) ins Ausland übertragen werden.
(2) Abweichend von Bestimmungen aus § 7, werden Lieferungen von Hard- und/oder Software ins Ausland nur gegen Bezahlung mit Vorkasse durchgeführt. Dazu werden alle anfallenden Kosten für den Versand und die Zahlung der bestellten Leistungen dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 5 Leistungsbeginn, -dauer und Kündigung
(1) Leistungen beginnen zu dem im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt. dynamIT wird dabei den Kundenwunschtermin soweit wie möglich berücksichtigen.
(2) Sofern eine Laufzeit nicht vereinbart wurde, kann bei einer Leistung über eine unbestimmte Dauer eine ordentliche Kündigung jeweils mit der Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Kalendermonatsende erfolgen.
(3) Bei vereinbarten Mindestlaufzeiten verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf um die Mindestlaufzeit, wenn es nicht schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn dynamIT die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Des Weiteren liegt ein solcher Grund insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, oder der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
(6) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Kündigung mittels E-Mail nicht der Schriftform entspricht.
§ 6 Vergütung/Aufrechnung
(1) Preise sind Nettopreise, sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Versand, etwaige Auslagen und Umsatzsteuer nicht ein.
(2) Der zu zahlende Betrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von dynamIT. Einmalige Entgelte sind fällig mit Rechnungsstellung und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen, wobei Wechsel und Schecks ausgeschlossen werden. Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Die Geldforderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. dynamIT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(4) dynamIT ist befugt, nach Vertragsschluss für sie eintretende und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Mehrbelastungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer, neue oder erhöhte Zölle, Steuern, Ausgleichsabgaben oder sonstige behördliche Kaufpreisbelastungen, Frachterhöhungen, Devisenkursänderungen etc.) an den Kunden weiter zu berechnen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
(5) Der Anspruch besteht nur in Höhe der tatsächlichen Kostensteigerung, die dynamIT auf Wunsch dem Kunden gegenüber offenlegt. Im Falle der Berechnung einer Mehrbelastung wird dynamIT dies dem Kunden vor Lieferung bzw. Leistungserbringung mitteilen. Dem Kunden steht dann ein Rücktrittsrecht zu, das er unverzüglich nach Mitteilung der Mehrbelastung schriftlich ausüben kann.
(6) Laufende, monatlich geschuldete Vergütungen sind jeweils im Voraus spätestens am 3. Werktag des auf den Monat der Leistungserbringung folgenden Kalendermonats ohne gesonderte Rechnung fällig und zahlbar. Für anteilige Monate ist die Vergütung anteilig geschuldet.
(7) Sonstige laufende Entgelte und/oder Gebühren sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
(8) Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind, nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von dynamIT anerkannte Forderungen berechtigt.
(9) Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich, ist dynamIT berechtigt, zugesagte Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag (§ 321 BGB) bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Gewährleistung, Garantie, Rügepflicht
(1) Der Kunde wird dynamIT auftretende Mängel unverzüglich schriftlich unter Angabe aller dem Kunden zur Verfügung stehenden, für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen mitteilen.
(2) dynamIT ist im Rahmen der Nacherfüllung nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
(3) Die Gewährleistungspflicht von dynamIT entfällt in allen Fällen, in denen Mängel und sonstige Beeinträchtigungen der Leistungen durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, durch Eingriffe des Kunden (z. B. Veränderung der Implementierung), durch von ihm bereitzustellende Leistungen (insbesondere Daten und Inhalte) oder durch die bei ihm bestehende, nicht von dynamIT zu verantwortende Systemumgebung verursacht sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände für das Auftreten des Mangels nicht ursächlich sind.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch dynamIT nicht. Eine durch den Hersteller geleistete Garantie gibt dynamIT an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus der Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Garantiebedingungen des Herstellers. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten. Im Falle der Geltendmachung gegenüber dem Hersteller wird der Kunde auch dynamIT informieren und über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller berichten.
(5) Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie offensichtlich erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Auslieferung, bei dynamIT möglichst schriftlich – wenn zumutbar in einer für dynamIT nachvollziehbaren Form – anzuzeigen.
§ 8 Verjährung
Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, wenn keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit erfolgte und es sich um keinen Fall der Arglist oder einer ausdrücklich von dynamIT übernommenen Garantie für die Beschaffenheit handelt; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, erfolgreicher Abnahme oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringung.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung von dynamIT für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet dynamIT nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
(3) Sofern dynamIT mit einfacher Fahrlässigkeit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist mangels individueller Regelung in der jeweiligen Auftragsbestätigung die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, stets jedoch auf 100.000 EUR pro Schadensfall, insgesamt auf 250.000 EUR pro Jahr beschränkt. Die Gesamthaftungsobergrenze für sämtliche im Zusammenhang mit Leistungen gegenüber dem Kunden auftretenden Schäden beträgt 500.000 EUR.
(4) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet dynamIT nicht für jedwede indirekten Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen). Die hier und in den Absätzen (2) und (3) niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer Haftung von dynamIT gemäß Absatz (1).
(5) Außer im Fall von Leistungen, die ausdrücklich auch die Sicherung von Daten beinhalten, haftet dynamIT nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens täglich in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von dynamIT für den Verlust von Daten wird darüber hinaus außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
(6) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist dynamIT zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken aus dem Internet sowie von Nutzern der Anwendung selbst (z. B. Malware, Viren, Würmer, „Denial-of-Services-Attacken“, „trojanische Pferde“), die dynamIT auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können.
(7) Wenn und soweit die Haftung der dynamIT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der dynamIT.
(8) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
§ 10 Datenschutz
(1) Die dynamIT ist gemäß Art. 6 DSGVO berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden/Auftraggebers zur Erfüllung der Geschäftszwecke zu verarbeiten. Die Daten werden bei der dynamIT gespeichert. Der Auftraggeber erhält hiermit davon Kenntnis gemäß Art. 13, 14 DSGVO. Der Kunde/Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde/Auftraggeber kann darüber hinaus der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen. Der Widerspruch ist an die verantwortliche Stelle (dynamIT, Zum Hühnerbühl 7, 97980 Bad Mergentheim,
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich darüber hinaus zur gewissenhaften Erfüllung und Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Verletzt der Kunde diese Bestimmungen, so stellt er dynamIT von sämtlichen rechtlichen Folgen des Verstoßes frei.
(3) Soweit dynamIT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten soll, werden die Vertragsparteien rechtzeitig vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO abschließen.
(4) Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden verweist dynamIT auf seine gesonderte Datenschutzerklärung unter: https://www.dynamIT.biz/datenschutz
§ 11 Änderungen
(1) Wünscht der Kunde im Verlauf der Erbringung von Leistungen durch dynamIT nachträglich eine Änderung der ursprünglich festgelegten Leistung, so teilt er dies dynamIT unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit. dynamIT wird nach Eingang eines Änderungsverlangens prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden anschließend darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Vergütung und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Etwaiger durch die Prüfung des Änderungsverlangens sowie den Konsequenzen, die sich durch dessen Durchführung ergeben, entstehender Aufwand ist gesondert zu vergüten. Die Parteien werden sich sodann über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie über die möglichen Auswirkungen auf die Leistungszeit abstimmen. dynamIT ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt hat. Wird über ein Änderungsverlangen keine schriftliche Einigung erzielt, wird der Vertrag ohne die im jeweiligen Änderungsverlangen begehrten Änderungen erfüllt.
(2) dynamIT ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich von dynamIT liegen und dynamIT auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z. B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser Bedingungen sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z. B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden sechs Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Hierauf wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und sonstigen Daten, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln. dynamIT ist berechtigt, die Lizenzprogramme mit Schutzeinrichtungen gegen missbräuchliche Nutzung zu versehen.
(2) Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils durch diese Geheimhaltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter entsprechend den Regelungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien zur Erbringung ihrer Leistungspflichten sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen und sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Laufzeit des Projektes und darüber hinaus für 12 Monate nach Kündigung oder Fertigstellung, keine Mitarbeiter von dynamIT abzuwerben, die an der Bereitstellung der Leistung beteiligt sind.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten istBad Mergentheim. dynamIT kann darüber hinaus auch am Sitz des Kunden klagen.
§ 14 Nutzungs- und Lizenzrechte
Für den Erwerb von Software gelten die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
§ 15 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der erworbenen Hardware und/oder Software informiert und trägt daher das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
(2) Es obliegt dem Kunden – sofern nicht gesondert vereinbart – die Hardware und/oder Software nach Erhalt zu installieren und zu konfigurieren. Der Kunde testet die Hardware und/oder Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung erhält.
(3) Weitere Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkungs- und/oder Beistellungspflichten, können sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
C. Besondere Bedingungen für den Erwerb von dynamIT eigenen Softwareprodukten
Die dynamIT bietet als Hersteller verschiedene Softwareprodukte an. Hierbei handelt es sich unter anderem um Dokumentations-, Verwaltungs-, Informations- und Kommunikationssystemsoftware sowie Monitoring-, Performance-Analyse- und Reporting-Lösungen.
- 1 Softwareerwerb
(1) Die Übermittlung der Software kann – je nach individueller Regelung in der Auftragsbestätigung – per Download aus dem Internet, per Datenträger oder per elektronischer Übersendung an den Kunden erfolgen. Die Überlassung der Software beinhaltet – sofern im Angebot enthalten – die dazugehörige Datenbank und eine Dokumentation, entweder in ausgedruckter Form oder elektronisch (zusammen im Folgenden auch „Lizenzmaterial“). Die Beschreibung in der Benutzerdokumentation ist für die Beschaffenheit der Software abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software wird durch dynamIT nicht geschuldet. Aus öffentlichen Äußerungen von dynamIT oder ihren Gehilfen, insbesondere in der Werbung, kann keine weitergehende Beschaffenheit der Software hergeleitet werden.
(2) Installations-, Pflege- oder sonstige Dienstleistungen sind nicht Gegenstand eines Kaufvertrages über Software und sind gesondert mit dynamIT zu vereinbaren und zu vergüten.
(3) Lizenzmaterial wird in ausführbarer Form (Objektcode) zusammen mit einer Benutzerdokumentation geliefert. Eine Überlassung des Quellcodes ist grundsätzlich nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt des Lizenzmaterials auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
- 2 Gewährleistung, Garantie, Rügepflicht
(1) Der Gewährleistung unterliegt die letzte vom Kunden übernommene Programmversion. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen in Kapitel A § 7.
(2) Ergibt die Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so ist dynamIT berechtigt, eine Aufwandserstattung zu den am Tag der Mängelanzeige gültigen Stundensätzen (zuzüglich notwendiger Reisekosten, Fahrtzeiten, Kosten für Datenträger, Kopierkosten und sonstiger Auslagen zuzüglich Mehrwertsteuer) zu verlangen.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch dynamIT nicht.
- 3 Nutzungs- und Lizenzrechte
(1) Das Urheberrecht, die Markenrechte, Patentrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie sämtlichen dazugehörigen Unterlagen, z. B. der Benutzerdokumentation, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich dynamIT bzw. dem Hersteller von Bestandteilen an der Software als Urheber der Software zu.
(2) Die Lizenzierung erfolgt entsprechend den Lizenzierungsregeln des jeweiligen dynamIT Software Produktes und wird gesondert vertraglich geregelt.
(3) Mit vollständiger Zahlung des Lizenzentgelts räumt dynamIT dem Kunden das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Einräumung von weiteren Nutzungs-, Weitergabe- oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem Kunden bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.
(4) Eine Berechtigung des Kunden zur Erstellung von Sicherheitskopien und üblichen Datensicherungen sowie zur Vervielfältigung des Produkts wird abhängig vom jeweiligen Produkt gesondert vertraglich geregelt.
(6) Die überlassene Software darf ausschließlich in dem in diesen AGB sowie etwaigen schriftlichen Individualvereinbarungen zwischen dynamIT und dem Kunden festgelegten Umfang genutzt werden; jegliche darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der dynamIT.
(7) An etwaigen im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch dynamIT geschaffenen schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen (z. B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster etc.) stehen dynamIT sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
(8) Der Kunde erhält mangels gesonderter Bestimmungen an solchen von dynamIT geschaffenen Arbeitsergebnissen einfache Nutzungsrechte ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die weitere Einräumung von Nutzungs-, Weitergabe- oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem Kunden bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(9) Die Ausgestaltung der Lizenzbedingungen regelt das jeweilige Angebot.
- 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sich über die Funktionsmerkmale der erworbenen Software informiert und trägt daher das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
(2) Sofern nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Installation und Konfiguration der Software durch dynamIT. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung erhält.
(3) Weitere Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkungs- und/oder Beistellungspflichten, ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
- 5 Verletzung von Schutzrechten Dritter
(1) Soweit der Kunde wegen der vertragsmäßigen Nutzung von durch dynamIT gelieferter Software Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich dynamIT, den Kunden von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt jedoch nur, wenn der Kunde dynamIT von gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich benachrichtigt, dynamIT alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben und der Kunde dynamIT bei der Abwehr oder Beilegung des Anspruchs durch angemessene Hilfestellung unterstützt.
(2) Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß dem vorstehenden Absatz geltend gemacht worden oder nach Einschätzung von dynamIT zu erwarten, so ist dynamIT berechtigt, auf eigene Kosten die betroffene Software so zu verändern oder auszutauschen, dass die Schutzrechte des Dritten nicht mehr verletzt werden, oder das Recht zur Benutzung der Software von dem Dritten zu erwerben. Können die vorgenannten Maßnahmen durch dynamIT nicht innerhalb angemessener Zeit durchgeführt werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(3) Unbeschadet der Freistellungsverpflichtung gemäß § 5 Ziff. 1 ist dynamIT nur in den Grenzen von § 9 Kapitel A „AGB“ zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet.
(4) Die Rechte des Kunden gemäß dieses § 5 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Vorgaben/Spezifikationen des Kunden beruht oder darin liegt, dass dieser eine nicht von dynamIT genehmigte Änderung an der Software durchgeführt hat, diese entgegen den Funktionsanweisungen von dynamIT benutzt oder die Software mit nicht von dynamIT genehmigten Programmen oder Datenverarbeitungsanlagen kombiniert.
D. Besondere Bedingungen für Serviceleistung Installationen
- 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Bestimmungen unter Kapitel B und C und gelten für alle Installationsleistungen und Inbetriebnahmen von Hard- und Software, die dynamIT erbringt.
- 2 Vergütung
(1) Sofern mit dem Kunden einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart, sind Installationsleistungen auf Basis des Arbeitszeit- und Materialaufwandes zu vergüten.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, hat dynamIT zusätzlich zu dem Zeithonorar Anspruch auf Ersatz von Auslagen und Aufwendungen (Reise-, Übernachtungskosten, Tagesspesen). Bei Reisen obliegt dynamIT die Auswahl der Verkehrsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen in Kapitel A § 6.
- 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat in seiner Betriebssphäre die notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen zu schaffen, insbesondere die erforderliche Infrastruktur, wie Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Telekommunikationsanbindung usw. kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkungspflichten sind im jeweiligen Angebot aufgeführt. Bei vom Kunden bereitgestellter Software versichert er, an den zur Verfügung gestellten Materialien eigene Rechte zu haben oder berechtigt zu sein, darüber zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber benennt vor Beginn der Installationsarbeiten eine qualifizierte Person als Ansprechpartner. Diese Person ist verantwortlich für die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen am Installationsort. Zudem führt sie eine Sicherheitseinweisung zu allgemeinen und speziellen Sicherheitsvorschriften durch, soweit diese für das Personal von dynamIT relevant sind.
(3) Der Auftraggeber ist auf eigene Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere:
- Die Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte in der erforderlichen Anzahl und für die benötigte Zeit. dynamIT übernimmt keine Haftung für diese Hilfskräfte.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und Anschlüsse sowie Materialien und die Durchführung aller sonstigen Handlungen, die zur Installation, Inbetriebnahme und gegebenenfalls zur Durchführung einer Erprobung notwendig sind.
(4) Die technische Hilfeleistung des Kunden muss sicherstellen, dass die Installation unverzüglich nach Ankunft des dynamIT-Personals begonnen und ohne Verzögerung durchgeführt werden kann.
(5) Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, ist dynamIT nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen.
- 4 Abnahme
(1) Im Fall der Abnahme hat der Kunde nach Bereitstellung der Leistung oder Anzeige der Fertigstellung das Leistungsergebnis auf seine Vertragsgemäßheit zu prüfen und unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen („Abnahmefrist“), die Abnahme zu erklären oder festgestellte Mängel mit konkreter Fehlerbeschreibung mitzuteilen. Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht. Nach Ablauf dieser Abnahmefrist gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(2) Ist der Auftrag in Teilaufgaben gegliedert, so hat nach Lösung jeder Teilaufgabe eine Abnahme der Teilleistung zu erfolgen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt mit Abnahme der letzten Teilleistung die Gesamtleistung als abgenommen.
E. Besondere Bedingungen für Services
- 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Services, die eine Unterstützung des Auftraggebers durch Berater der dynamIT vorsehen und auf die Dienstvertragsrecht Anwendung findet.
(2) Einzelheiten des Auftrages, wie Aufgabenstellung, Vorgehensweise sowie Art und Umfang der Arbeitsleistungen, ergeben sich aus dem Angebot von dynamIT, sofern diese nicht in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt sind.
(3) Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
- 2 Dienste, Arbeitsort
(1) Dem Auftraggeber obliegt die Verantwortung für die Leitung seiner Projektdurchführung.
(2) Die Dienstleistung wird bei dynamIT durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich der Arbeitseinsatz am Ort des Auftraggebers vereinbart wird.
(3) Die Mitarbeiter von dynamIT treten in diesem Falle in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. dynamIT ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, einen Mitarbeiter durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen. dynamIT kann Dienstleistungen ganz oder teilweise auch durch von ihr bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen. Die Auswahl des Subunternehmers steht im freien Ermessen von dynamIT.
(4) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter. Der Ansprechpartner bzw. dessen Stellvertreter ist während des gesamten Projektzeitraumes für die Vermittlung der fachlichen Anforderungen sowie die Abstimmung der Art und Weise und des zeitlichen Umfangs der Inanspruchnahme der Dienste des Auftragnehmers verantwortlich und befugt.
- 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat in seiner Betriebssphäre die notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen zu schaffen, insbesondere die erforderliche Infrastruktur, wie Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Telekommunikationsanbindung usw., kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkungspflichten sind im jeweiligen Angebot aufgeführt.
- 4 Vergütung
(1) Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird das Entgelt für die Dienstleistungen der dynamIT nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten (Zeithonorar) nach den Preisen im jeweiligen Angebot von dynamIT abgerechnet.
(2) Ein monatlicher Nachweis über den geleisteten Aufwand wird durch den Auftragnehmer geführt und dem Auftraggeber jeweils innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats zusammen mit der jeweiligen Rechnung bereitgestellt.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, hat dynamIT zusätzlich zu dem Zeithonorar Anspruch auf Ersatz von Auslagen und Aufwendungen (Reise-, Übernachtungskosten, Tagesspesen). Bei Reisen obliegt dynamIT die Auswahl der Verkehrsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
(4) Änderungen der Honorarsätze hat dynamIT dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem diese gültig sein sollen, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so finden die neuen Honorarsätze nur für diejenigen Leistungen der dynamIT Anwendung, die nach Ablauf von vier Wochen seit Bekanntgabe der geänderten Honorarsätze erbracht werden. Liegen die Honorarsätze um mehr als 10 % über den bisher vereinbarten Honorarsätzen, so kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der dynamIT mit einer weiteren Frist von zwei Wochen kündigen.
- 5 Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, räumt dynamIT dem Auftraggeber an von den Beratern erbrachten Zuarbeiten, falls diese urheberrechtlich geschützten Leistungsergebnisse sind, räumlich, zeitlich und auf die Nutzungsart unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare einfache Nutzungsrechte, einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterentwicklung, ein.
- 6 Rechte Dritter
Der Kunde stellt dynamIT und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, sofern diese auf von dem Kunden an dynamIT zur Verfügung gestellten Materialien beruhen. Er versichert, an den zur Verfügung gestellten Materialien für die Leistungserbringung durch dynamIT notwendige, eigene Rechte zu haben oder berechtigt zu sein, darüber zu verfügen.
- 7 Geschäftspartner
dynamIT hat mit bestimmten Partnern (Geschäftspartnern) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung ihrer Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein solcher Geschäftspartner für dynamIT Dienstleistungen zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese „AGB Dienstleistungen“. dynamIT ist für die eigene Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners nicht verantwortlich.
F. Besondere Bedingungen für Schulungen/Training
- 1 Vertragsgegenstand
(1) dynamIT bietet ihren Kunden für deren Mitarbeiter sowohl allgemeine Schulungen im Rahmen eines Schulungsprogrammes als auch für den Kunden individualisierte Trainings an.
(2) Individualisierte Trainings werden in enger Abstimmung mit dem Kunden und nach seiner fachlichen Maßgabe erbracht.
- 2 Dienste, Anforderungen an Rollen, Arbeitsort, Leistungsausschluss
(1) Eine genaue Terminierung von Trainings wird nach Beauftragung gemeinsam getroffen.
(2) Das Training wird nach Absprache am Standort von dynamIT oder beim Kunden durchgeführt.
- 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Namen der Teilnehmer sind rechtzeitig vor dem Training, spätestens aber eine Woche vorher, dynamIT mitzuteilen. Mit Beauftragung ist ebenfalls mitzuteilen, ob und wie viele Druckversionen der Unterlagen gewünscht werden.
(2) Für den Fall, dass das Training in den Räumlichkeiten des Kunden stattfindet, gilt, dass der Kunde die Büro-/Schulungsräume mit adäquater Ausstattung und den notwendigen Zugang zu den kundeneigenen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen zur Verfügung stellt. Für jeden Workshop-Teilnehmer muss die Bereitstellung eines Rechners mit ausreichendem Arbeitsspeicher und freiem Festplattenspeicherplatz erfolgen. Die genauen Anforderungen sind dem Angebot zu entnehmen. Der Kunde erbringt sämtliche Mitwirkungspflichten für dynamIT kostenfrei.
- 4 Vergütung
Ein Schulungs- bzw. Trainingstag umfasst den im jeweiligen Angebot definierten Umfang einschließlich Pausenzeiten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung.
- 5 Stornierung
(1) Stornierungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Eine kostenlose Stornierung durch den Kunden kann spätestens bis zum 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.
(2) Erfolgt eine Stornierung zwischen dem 1. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
(3) Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Eine Übertragung der Teilnahme auf einen Ersatzteilnehmer ist jedoch kostenfrei möglich.
- 6 Programmänderung
Bei einer geringeren als der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl für Schulungen behält sich dynamIT die Änderung des Programms bzw. die Absage von Veranstaltungen vor. Der Kunde wird frühestmöglich informiert. Erfolgt seitens dynamIT eine Veranstaltungsabsage, so erfolgt keine Berechnung der Veranstaltungsgebühr.
G. Besondere Bedingungen für Vermietungsleistungen
- 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Vermietungsleistungen und -services, auf die Mietvertragsrecht Anwendung findet.
(2) Einzelheiten des Auftrages, wie Mietsache, Art und Umfang sowie Vorgehensweise, ergeben sich aus dem Angebot von dynamIT, sofern diese nicht in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt sind.
- 2 Umfang der Rechte des Mieters
(1) Der Kunde ist berechtigt, die von dynamIT zur Verfügung gestellte Mietsache zu den vertraglich vereinbarten oder nach dem Inhalt des Vertrages typischerweise vorausgesetzten eigenen Zwecken innerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungs- und Kapazitätsgrenzen zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache für andere als die unter (1) genannten Zwecke oder über die vertraglich vereinbarten Leistungs- und Kapazitätsgrenzen hinaus zu nutzen. Im Falle eines Verstoßes oder eines Versuchs des Verstoßes ist dynamIT vorbehaltlich weiterer Rechte zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und Geltendmachung der dadurch entgangenen Vergütung als Schadensersatz berechtigt.
(3) Der Kunde kann im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen seinen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern die Nutzung der Mietsache gestatten. Weiteren Personen ist die Nutzung nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch dynamIT gestattet.
- 3 Pflichten des Mieters
(1) Der Kunde hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln und zu benutzen. Jegliche Änderungen, insbesondere zusätzliche Einbauten, bedürfen der Zustimmung von dynamIT. Der Kunde hat Pflege- und Bedienungsanleitungen zu befolgen und stellt dynamIT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen die üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus etc., zu versichern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache von Zugriffen Dritter, insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen, freizuhalten und dynamIT jederzeit auf Verlangen Auskunft über den Verbleib der Sache zu erteilen.
(4) Veränderungen des Standorts der Mietsache bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dynamIT.
- 4 Haftung des Mieters
(1) Der Kunde haftet gegenüber dynamIT für jedweden Schaden, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückgeht, auch wenn sich die Mietsache in der Obhut von Dritten befindet.
(2) Der Kunde haftet gegenüber dynamIT auf Ersatz jedweden Schadens, den dynamIT durch eine unberechtigte Nutzung durch den Kunden oder einen Dritten, dem der Kunde den Zugriff oder die Nutzung der überlassenen Mietsache vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat.
(3) In diesem Fall bleibt die Pflicht zur Zahlung der mit dynamIT vereinbarten Entgelte bestehen.
- 5 Vertragsbeendigung
Bei Vertragsende hat der Kunde Mietgegenstände auf eigene Kosten an dynamIT zurück zu transportieren, soweit sie sich nicht in der Obhut von dynamIT befinden. Für jeden angefangenen Monat, bei dem die Rückgabe durch den Kunden verzögert wird, kann dynamIT die entsprechende anteilige Monatsmiete als Nutzungsentschädigung verlangen.
- 6 Untervermietung
Die Untervermietung der Mietsache ist nur nach Absprache und vorheriger schriftlicher Genehmigung durch dynamIT möglich. Der Kunde schuldet auch bei Untervermietung das vereinbarte Nutzungsentgelt und haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die dynamIT im Zusammenhang mit der Untervermietung entstehen. Der Kunde tritt hiermit zur Sicherung aller Ansprüche von dynamIT bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegen Untermieter einschließlich des Anspruchs auf Herausgabe der Mietsache an dynamIT ab, die diese Abtretung annimmt.